AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage ist ein geschlossener Veranstaltungsauftrag zwischen dem Kunden und der ICL Eventorganisation. Dieser Auftrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden und die anschließende Erklärung der Auftragsannahme durch die ICL Eventorganisation zustande. Aus dem Angebot gehen Umfang, Termin und Preis der zu erbringenden Leistungen hervor. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese AGB wesentlicher Vertragsbestandteil – Kunden-AGB sind per se kein Vertragsbestandteil.

2. Bezahlung
Der vereinbarte Gesamtpreis wird durch den Kunden grundsätzlich vor Leistungsbeginn, in aller Regel durch Überweisung gegen Rechnung, entrichtet. Sofern die Überweisung durch den Kunden nicht fristgerecht und / oder nicht vollständig erfolgt ist, kann die  ICL Eventorganisation den Vertrag als vom Auftraggeber gekündigt betrachten. Die  ICL Eventorganisation ist in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet und gleichzeitig berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu bekommen.

3. Weitergehende Leistungen
Vom Kunden geforderte und über den vertraglichen Rahmen hinausgehende Leistungen oder sonstige, unvorhergesehene Mehrleistungen werden durch die ICL Eventorganisation im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht und dem Kunden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Preisanpassung
Bei Angeboten und Aufträgen, deren Leistungszeitraum länger als 6 Monate in der Zukunft liegt, behält sich die ICL Eventorganisation für den Fall außergewöhnlicher Preissteigerungen eine entsprechende Anpassung vor.

5. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 28 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 10% des vereinbarten Preises kündbar. Danach werden 50% fällig. Bei Kündigung ab 96 Stunden vor Leistungstermin wird der volle Preis fällig.

6. Weitergabe
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch darauf, dass die Geschäftsführung die Veranstaltung selbst durchführt und / oder persönlich anwesend ist. Die ICL Eventorganisation ist berechtigt, erteilte Aufträge an geeignete Partnerunternehmen weiter zu leiten. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden zwischenzeitlich ein weiterer Auftrag zum gleichen Termin erteilt wurde. Die ICL Eventorganisation ist nicht verpflichtet, den Kunden über weitere Angebote oder Aufträge anderer Kunden zu informieren.

 

7. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von der ICL Eventorganisation durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.

8. Zugänglichkeit und Flächen
Bei Auftragserteilung geht die ICL Eventorganisation davon aus, eine ebene, ohne Steigungen, Stufen oder ähnliche Hindernisse zu erreichende Veranstaltungsfläche vorzufinden. Der Platzbedarf beträgt in der Regel ca. 25m². Der Kunde sorgt für freie Zufahrt und Zugang ohne Behinderungen und Kosten. Die ICL Eventorganisation geht davon aus, dass der Weg von und zur Entladestelle der Fahrzeuge nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, dass dieser Weg mindestens 1,30 Meter breit ist keine scharfen Kurven oder Ecken aufweist. Ferner geht die ICL Eventorganisation davon aus, in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes eine unaufwändige Parkgelegenheit für ein Gespann Transporter + Anhänger vorzufinden. Alle erforderlichen Räumlichkeiten, Flächen, Ver- und Entsorgungsmedien sowie eventuelle behördliche Genehmigungen stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung. 

9. Zeitweise Überlassung
Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch vor Veranstaltungsbeginn oder nach Veranstaltungsende zeitweise überlassenen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können nicht aufgerechnet werden.

10. Haftungsausschluss
Sofern die ICL Eventorganisation ohne eigenes Verschulden an der Ausführung der vertraglichen Leistung gehindert ist, besteht keinerlei Anspruch des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Arbeitsbereich der Produktionsstätte oder der Grillgeräte Lebensmittelbestandteile zu Boden gehen und dort Flecke verursachen können. Der Kunde sorgt durch geeignete Maßnahmen dafür, dass derartige Schäden nicht entstehen können und stellt die ICL Eventorganisation von der Haftung für entsprechende Schäden frei.

11. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.

12. Freistellung für Schäden und Schadensersatz
Die ICL Eventorganisation unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von der ICL Eventorganisation für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.

13. Leistungsänderungen
Aus wichtigen Gründen behält sich die ICL Eventorganisation vor, den Umfang der vereinbarten Leistung zu ändern. Bei erforderlichen Änderungen der Leistung strebt die ICL Eventorganisation in jedem Fall mindestens Gleichwertigkeit an.

14. Beweislast
Die Beweislast für etwaige Mängel liegt ab Leistungsbeginn beim Kunden. Dies gilt auch für ggf. vorab erfolgte Teilleistungen oder -lieferungen.

15. Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

16. Foto & Video
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass die ICL Eventorganisation auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt Deutsches Recht.

 

Stand: 30. Januar 2020